Telefon

Tel. +49(0)6404 – 2408

Adresse

Oberstadt 25
35423 Lich / Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hotel Metzgerei und Gaststätte Schneider, Inhaber: Markus Schneider, Oberstadt 25, 35423 Lich, nachfolgend Hotel genannt

1. Buchung und Reservierungen
1.1. Durch die Buchung eines Aufenthalts akzeptiert der Gast diese AGB.
1.2. Reservierungen können online über die Website, per Telefon oder persönlich vorgenommen werden.
1.3. Alle Buchungen unterliegen der Verfügbarkeit und Bestätigung durch das Hotel.

2. Zahlungen
2.1. Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung oder gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2.2. Wir akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden, einschließlich Kreditkarten und Bargeld.

3. Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung
3.1. Ein Rücktritt des Gastes ist nur bis zu 48 Stunden vor Anreise möglich. Danach besteht kein Recht mehr zur Stornierung.
3.2. Besteht kein Rücktrittsrecht, besteht weiter der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung vom Gast nicht in Anspruch genommen wird. Jedoch werden hierbei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen angerechnet. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, sind 80 % des vertraglich vereinbarten Festpreises für die Übernachtung zu zahlen. Ist Halbpension vereinbart, so sind 70 % und bei Vollpension 60 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe dem Hotel entstanden ist.

4. Check-in und Check-out
4.1. Der Check-in ist ab [Check-in-Zeit] möglich, und der Check-out sollte bis [Check-out-Zeit] erfolgen.
4.2. Früher Check-in oder später Check-out sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.

5. Verhalten und Haftung
5.1. Gäste sind verpflichtet, sich während ihres Aufenthalts im Hotel angemessen zu verhalten und die Einrichtungen des Hotels zu respektieren.
5.2. Das Hotel haftet für von zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes das Hotel bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, dem Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
5.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotelsafe zu nutzen. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die zurückgebliebenen Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro nicht zur Übernahme bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und danach entweder verwertet oder vernichtet.
5.4. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht besteht in keinem Fall. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens vor dem Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.
5.5. Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung, außer aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Datenschutz
Das Hotel verpflichtet sich, die Datenschutzrichtlinien einzuhalten und persönliche Informationen der Gäste vertraulich zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.